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Wer seinen Namen auf der Liste nicht finden sollte, hat die Bedingungen für die Verlängerung der Lizenz nicht erfüllt und wurde von mir aus der Liste genommen.
Zur Verlängerung der Lizenz sind folgende Nachweise zu erbringen:
• Besuch von mind. 2 KVN-
Der Nachweise ist dem Prüferreferenten unaufgefordert und rechtzeitig vor Ablauf der Lizenz per Fotokopie zuzusenden.
• Nachweis eigener Prüfer-
Mit sofortiger Wirkung werden die Prüfungslisten an den Prüferreferenten geschickt.
Der Prüferreferent führt anhand der Prüfungslisten eine interne Datei über die Prüfungsaktivitäten der Lizenzinhaber.
• Bei Erfüllung beider Bedingungen wird die Lizenz automatisch verlängert und in einer aktuellen Prüferliste auf der Homepage des KVN und im KVN-
• Adressenänderungen usw. sind dem Prüferreferenten mitzuteilen.
Für den Neuerwerb der Prüferlizenz gelten die bestehenden Regelungen zum Erwerb der Lizenz.
Interessenten für den Neuerwerb der Lizenz melden sich schriftlich (bevorzugt per e-
Inhaber der C-
Vereine mit einer Mitgliederzahl ab 120 gemeldeten Mitgliedern können eine weitere Prüferlizenz für den Verein beantragen.
Neuanträge und Erweiterungen von C auf B sind bis zum 1. Oktober eines Jahres an den Prüferreferenten zu richten.
Lizenz Stufe
Voraussetzungen für erstmaliges Erlangen der Lizenz
Voraussetzungen für die Verlängerung bestehender Lizenzen.
Geltungsbereich
C Lizenz
• Vollendung 18. Lebensjahr
• 1. Dan
• 1 Prüfer-
• 2 Beisitzerbescheinigungen
• kein Prüfer im Verein
• Weitere Lizenz bei mehr als 120 gemeldeten Mitgliedern.
• Besuch von 2 KVN-
• Nachweis von Prüfer-
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B Lizenz
• Vollendung 21. Lebensjahr
• 2. Dan
• einziger Prüfer im Verein
• Mit Erwerb des 2. Dan kann ein C-
• Verein muss mindestens 50 Mitglieder gemeldet haben. • Besuch von 2 KVN-
• Nachweis von Prüfer-
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A Lizenz
Erteilt durch DKV
Dieter Mansky
Prüferreferent.