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Richtlinien Prüferlizenz

Prüfungswesen


Wer seinen Namen auf der Liste nicht finden sollte, hat die Bedingungen für die Verlängerung der Lizenz nicht erfüllt und wurde von mir aus der Liste genommen.

Zur Verlängerung der Lizenz sind folgende Nachweise zu erbringen:

• Besuch von mind. 2 KVN-bzw. DKV-Maßnahmen, Lehrgängen der Bundestrainer des DKV oder die Leitung und Durchführung eigener Lehrgänge innerhalb der Zeit der Gültigkeit der Lizenz.

Der Nachweise ist dem Prüferreferenten unaufgefordert und rechtzeitig vor Ablauf der Lizenz per Fotokopie zuzusenden.
• Nachweis eigener Prüfer-Aktivitäten.
Der Nachweis erfolgt über die offiziellen Prüfungslisten.

Mit sofortiger Wirkung werden die Prüfungslisten an den Prüferreferenten geschickt.
Der Prüferreferent führt anhand der Prüfungslisten eine interne Datei über die Prüfungsaktivitäten der Lizenzinhaber.

• Bei Erfüllung beider Bedingungen wird die Lizenz automatisch verlängert und in einer aktuellen Prüferliste auf der Homepage des KVN und im KVN-Info-Heft veröffentlicht.

• Adressenänderungen usw. sind dem Prüferreferenten mitzuteilen.

Die Gültigkeitsdauer der Prüferlizenz von 2 Jahren bleibt bestehen.

Für den Neuerwerb der Prüferlizenz gelten die bestehenden Regelungen zum Erwerb der Lizenz.
Interessenten für den Neuerwerb der Lizenz melden sich schriftlich (bevorzugt per e-mail) beim Prüferreferenten.
Inhaber der C-Lizenz haben mit dem Erwerb des 2. Dangrades ein Anrecht auf die B-Lizenz. Anträge sind schriftlich an den Prüferreferenten zu richten.

Vereine mit einer Mitgliederzahl ab 120 gemeldeten Mitgliedern können eine weitere Prüferlizenz für den Verein beantragen.

Neuanträge und Erweiterungen von C auf B sind bis zum 1. Oktober eines Jahres an den Prüferreferenten zu richten.

Lizenz Stufe
Voraussetzungen für erstmaliges Erlangen der Lizenz
Voraussetzungen für die Verlängerung bestehender Lizenzen.
Geltungsbereich

C Lizenz
• Vollendung 18. Lebensjahr
• 1. Dan
• 1 Prüfer-Lehrgang
• 2 Beisitzerbescheinigungen
• kein Prüfer im Verein
• Weitere Lizenz bei mehr als 120 gemeldeten Mitgliedern.
• Besuch von 2 KVN- Maßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
• Nachweis von Prüfer-Aktivitäten über Prüfungslisten. - Lizenz gilt 2 Jahre
- Lizenz gilt landesweit
- bis einschl. 4. Kyu
- Verlängerung automatisch, in Verbindung mit Nachweis

B Lizenz
• Vollendung 21. Lebensjahr
• 2. Dan
• einziger Prüfer im Verein
• Mit Erwerb des 2. Dan kann ein C-Lizenz-Inhaber einen Antrag auf Erteilung der B-Lizenz stellen.
• Verein muss mindestens 50 Mitglieder gemeldet haben. • Besuch von 2 KVN- Maßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
• Nachweis von Prüfer-Aktivitäten über Prüfungslisten. - Lizenz gilt 2 Jahre
- Lizenz gilt bundesweit
- bis einschl. 1. Kyu
- Verlängerung automatisch, in Verbindung mit Nachweis

A Lizenz
Erteilt durch DKV

Dieter Mansky
Prüferreferent.


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